Kostenfrei mit Bus & Bahn zur Schule: Hinweise vom Landratsamt Wunsiedel

 — © Symbolbild / connel_design / stock.adobe.com
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Mit dem Bus oder der Bahn zum Gymnasium oder zur Realschule in die nächste Stadt fahren: Für viele Schüler in der Region ganz normaler Alltag. Um die Tickets kümmern sich die Landratsämter, insbesondere um deren Bezahlung.
Das Landratsamt Wunsiedel weist für alle, die einen Schulwechsel vor sich haben, auf ein paar grundsätzliche Hinweise zur Schulwegkostenfreiheit hin. Erstattet werden die Fahrtkosten ab einem Fahrtweg von mehr als drei Kilometern von der Wohnung bis zur entsprechenden Schule. Dennoch sollte es möglichst die nächst-gelegene und damit günstigste Variante sein.
Die Fahrtkosten für kürzere Wege erstattet das Landratsamt zum Beispiel, wenn die Polizei den Schulweg als besonders gefährlich anerkannt hat. Oder der Schüler hat eine dauernde Behinderung und ist auf ein bestimmtes Verkehrsmittel angewiesen.
Weitere Infos:
Die Beförderungskosten zu einer anderen als der nächstgelegenen Schule können nur übernommen werden, wenn ein Schulwechsel nicht zumutbar ist oder der Beförderungsaufwand die ersparten Kosten zur nächstgelegenen Schule um nicht mehr als 20 Prozent übersteigt.
Kann ein Schüler bei der nächstgelegenen Schule nicht aufgenommen werden, werden die Fahrtkosten zu einer anderen, dann nächstgelegenen Schule, übernommen, wenn eine schriftliche Ablehnung vorliegt. Dies gilt nicht, wenn diese Ablehnung, z.B. durch eine verspätete Anmeldung, selbst verschuldet ist.
Damit die Voraussetzungen geprüft werden können, sollten sich interessierte Eltern rechtzeitig vor der Wahl einer
Schule mit dem Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge – Schulverwaltung – Tel. 09232/ 80 -393 in Verbindung setzen. Gerne helfen wir Ihnen weiter.
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