Mordanklage wackelt: Tod von Mainleus war möglicherweise keine Absicht

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Am Bayreuther Landgericht hat der Richter heute eine Zwischenbilanz im Mordprozess Mainleus gezogen. Die Beweisaufnahme ist abgeschlossen, etliche Zeugen und auch Gutachter haben zu den Zuständen in der Trinker-WG in Mainleus ausgesagt und zu den beiden Angeklagten. Für den Angeklagten Marcel E könnte nun eine Verurteilung wegen Totschlags, nicht wegen Mordes in Frage kommen. Er war in der Tatnacht alkoholisiert. Das Gericht sieht deshalb eine verminderte Steuerungsfähigkeit. Außerdem leidet der junge Mann unter einer Sozialstörung. Trotzdem hält es das Gericht für möglich, eine Sicherungsverwahrung auszusprechen.

Bei der wegen Beihilfe mitangeklagten Tina H. sieht das Gericht bisher volle Schuldfähigkeit. Trotz ihrer Alkoholisierung am Tatabend und einer Hirnschädigung habe sie erkennen können, wie ernst die Lage war, nachdem das Opfer massiv verprügelt worden war und bewusstlos auf dem Sofa lag. Morgen werden die Plädoyers gehalten. Am Montag soll dann das Urteil gesprochen werden.

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