Astrazeneca-Prozess: Mögliches Teilurteil am 18. März

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Das Oberlandesgericht Bamberg hat sich heute weiter mit dem Fall um einen möglichen Impfschaden bei einer Frau aus dem Landkreis Hof beschäftigt. Sie hatte gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca geklagt. Heute ging es um einen weiteren Zwischenschritt, so Gerichtssprecher Stefan Tratz:

Die Klägerin verlangt von Astrazeneca Auskunft über die Wirkungsweise und die Anzahl von Fällen von sogenannten Thrombose-Ereignissen. Hierüber muss der Senat befinden, ob diese Auskunft zu erteilen ist.“

Diese Entscheidung will das Gericht am 18. März verkünden. Erst dann geht es um einen möglichen Schadenersatz, den die Frau von Astrazeneca fordert. Der Hersteller argumentiert bislang, dass die bekannten Verdachtsfälle von schweren Nebenwirkungen sehr gering sind.

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