Verbraucherschutz und tausende Prämiensparer hatten gegen die Sparkasse Vogtland geklagt, wegen falsch berechneter Zinsen in Sparverträgen. Seit Ende August ist das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zur Musterklage rechtskräftig. Es entspricht dem, was der Bundesgerichtshof schon entschieden hatte: Die Sparkasse soll einen Referenzzinssatz berechnen, damit die betroffenen Prämiensparer zumindest einen Teil ihres Geldes ausgezahlt bekommen. Die Verbraucherzentrale Sachsen will es dabei belassen und nicht in Revision gehen.
Die Verbraucherzentrale rät, nicht darauf zu warten, dass die Sparkasse Vogtland jetzt reagiert. Vielmehr sollten Prämiensparer jetzt selbst pro-aktiv handeln. Der Rat: Fordert das Geld bei der Sparkasse ein. Durch die geklärte Rechtslage ist eine Nachzahlung wahrscheinlich. Die Betroffenen sollten zügig handeln: Denn mit dem Ende des Musterverfahrens wirkt die Hemmung der Verjährung nur maximal sechs Monate, schreiben die Verbraucherschützer. Dabei ist es unerheblich, ob Sparer sich an der Klage überhaupt beteiligt haben oder nicht.