Er wollte sogenannte „Bürgerinformationsveranstaltungen“ im Gemeindezentrum in Schirnding organisieren. Die Rede ist vom AfD-Politiker und Mitglied des Wunsiedler Kreistags, Christian Engel. Doch die Marktgemeinde hat das untersagt. Nun hat das Verwaltungsgericht in Bayreuth über einen Eilantrag von Christan Engel entschieden.
Der Markt Schirnding hat auf die Benutzungssatzung verwiesen. Die verbietet Veranstaltungen von Parteien im Gemeindezentrum. Engel hat mehrere Termine für die „Bürgerinformationsveranstaltungen“ angegeben. Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat nun geurteilt. Demnach hat die Marktgemeinde die entsprechende Benutzungssatzung erst in Kenntnis der Nutzungsabsichten von Christian Engel geändert. Das Verwaltungsgericht hat daher entschieden, dass Engel drei Termine in diesem Jahr (7. Juni, 13. Oktober, 24. November) im Gemeindezentrum abhalten darf. Mindestens einer der beiden Räume dort muss ihm zur Verfügung gestellt werden. Über weitere angefragte Termine in den nächsten beiden Jahren hat das Verwaltungsgericht mangels Eilbedürftigkeit nicht geurteilt.
Der Marktgemeinderat in Schirnding entscheidet morgen über eine Beschwerde gegen das Urteil, so Bürgermeisterin Karin Fleischer. Dann muss sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München mit dem Thema auseinandersetzen.