Verordnung unwirksam: Fischotter-Abschuss bleibt verboten

02. Mai 2024 , 14:17 Uhr
Er frisst die Teiche leer und richtet an den Anlagen enorme Schäden an. Der Fischotter macht den Teichwirten in der Region schon lange Probleme. Der Landkreis Tirschenreuth ist mit seinen vielen Teichen besonders betroffen. Jetzt hat sich der bayerische Verfassungsgerichtshof in München mit dem Fischotter beschäftigt.

Es geht um den Umgang mit Fischottern und ob deren Abschuss erlaubt ist. In Niederbayern und der Oberpfalz gab es Ausnahmeregelungen: Um die Teichwirtschaft zu schützen durfte dort eine gewisse Zahl an Fischottern getötet werden. Mehrere Umweltverbände hatten dagegen geklagt. Der  Verfassungsgerichtshof urteilt jetzt: Der Fischotter darf in Bayern weiterhin nicht abgeschossen werden – auch nicht in Ausnahmefällen. Umweltverbände betrachten das Urteil als Erfolg. Der Fischotter sei seit Jahren vom Aussterben bedroht und würde sich langsam in seinen Lebensraum zurück kämpfen. Teichwirte könnten zum Beispiel Ablenkteiche anlegen und Zäune aufstellen. Dafür bräuchte es aber bessere Fördermöglichkeiten, so die Naturschützer. 

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