Es geht um den Umgang mit Fischottern und ob deren Abschuss erlaubt ist. In Niederbayern und der Oberpfalz gab es Ausnahmeregelungen: Um die Teichwirtschaft zu schützen durfte dort eine gewisse Zahl an Fischottern getötet werden. Mehrere Umweltverbände hatten dagegen geklagt. Der Verfassungsgerichtshof urteilt jetzt: Der Fischotter darf in Bayern weiterhin nicht abgeschossen werden – auch nicht in Ausnahmefällen. Umweltverbände betrachten das Urteil als Erfolg. Der Fischotter sei seit Jahren vom Aussterben bedroht und würde sich langsam in seinen Lebensraum zurück kämpfen. Teichwirte könnten zum Beispiel Ablenkteiche anlegen und Zäune aufstellen. Dafür bräuchte es aber bessere Fördermöglichkeiten, so die Naturschützer.