Zwölf Jahre Freiheitsstrafe und die Unterbringung in einer Psychiatrie: So lautet das Urteil des Landgerichts Hof gegen einen Mann, der seine Bewährungshelferin vergewaltigt hat und sie danach töten wollte.
Im Mai vergangenes Jahr hatte der Angeklagte seine Bewährungshelferin zuhause aufgesucht. Zuvor war er ihr gegenüber immer aggressiver geworden, hatte sie telefonisch, per Mail und über Briefe belästigt. Alles, weil sie sich gegen Corona hat impfen lassen. Im Internet hatte sich der Mann also Klappspaten, Handfesseln und Panzertape bestellt und ist damit bei seiner mittlerweile ehemaligen Bewährungshelferin aufgetaucht. Er hat sie mit einem Messer gedroht und zu sexuellen Handlungen gedrängt. Die Frau konnte sich schließlich befreien und ihren Peiniger mit einem Stich verletzen. Die Strafkammer des Landgerichts sah das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe als gegeben. Außerdem hat ein Gutachter festgestellt, dass der Angeklagte an einer schweren Persönlichkeitsstörung leidet und damit eine Gefahr für die Allgemeinheit ist.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.