Der Prozess um den Tod einer Zehnjährigen in einem Wunsiedler Kinderheim hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Letzte Woche ist ein 26-Jähriger wegen Vergewaltigung schuldig gesprochen worden. Siebeneinhalb Jahre Haft war die verkündete Strafe. Gegen das Urteil ist jetzt aber von zwei Parteien Revision eingelegt worden.
Zum einen hat die Staatsanwaltschaft Hof Revision eingelegt. Aber auch der Anwalt des 12-jährigen Jungen, der als Nebenkläger am Prozess beteiligt war. Der Junge war es, der das Mädchen nach der Vergewaltigung umgebracht haben soll. Er hat ausgesagt, er sei vom Angeklagten zur Tat gezwungen worden. Das Gericht hat die Aussagen des Jungen aber nach einer entsprechenden Gutachter-Aussage nicht berücksichtigt.
Die Revision ist keine Neuauflage des Prozesses, sondern der Bundesgerichtshof prüft das Urteil auf Rechtsfehler. Danach ist das Urteil entweder rechtskräftig oder der Fall geht zurück ans Landgericht. Die nächsten Wochen hat das Gericht Zeit für das schriftliche Urteil. Danach müssen die Staatsanwaltschaft und der Anwalt des Jungen ihre Revision begründen. Danach ist eine Gegendarstellung möglich. Dann geht die Akte zum Bundesgerichtshof. Wann genau der sich mit dem Fall beschäftigt, kann also derzeit noch gar nicht gesagt werden.
Die Staatsanwaltschaft Hof ermittelt nach dem Tod des Mädchens außerdem weiterhin gegen Unbekannt wegen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht. Ein Abschluss der Ermittlungen sei derzeit bis Ende Juni vorgesehen, teilte ein Sprecher mit.