Das Amtsgericht Zwickau hatte Gentsch und Döhler wegen Volksverhetzung zu Geldstrafen verurteilt. Es wurde Berufung eingelegt. Das zuständige Landgericht Zwickau hat dazu aber jetzt kein Urteil gefällt, sondern die Entscheidung vertagt.
Der Grund: Der ehemalige Bundesvorsitzende des III. Weges, Klaus Armstroff, steht parallel wegen identischer Wahlplakate in München vor Gericht. Dieses Verfahren ging aber durch alle Instanzen und derzeit liegt eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht vor. Das Landgericht in Zwickau will wegen der identischen Plakate jetzt abwarten, wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet und erst danach ein Urteil im Fall Tony Gentsch und Rico Döhler verkünden. Termine stehen hier aber noch nicht fest.