Das Urteil ist da. Der 18-jährige Gymnasiast, der im vergangenen März eine 50-jährige Floristin in einem Blumengeschäft in Lichtenfels getötet hat, muss für neuneinhalb Jahre ins Gefängnis.
Die Jugendkammer am Landgericht Coburg bleibt damit nur ein halbes Jahr unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten möglichen Höchststrafe für Jugendliche von zehn Jahren. Verurteilt wurde der 18-Jährige wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge.
Weil das Verfahren gegen den Jugendlichen unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt wurde, hat uns ein Gerichtssprecher über den Urteilsspruch informiert.