Das Urteil im Bindlacher Mordprozess vor der Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth ist da. Leon D. muss für 14 Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Das Gericht folgt damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger des 19-Jährigen hatte neun Jahre Haft wegen Totschlags gefordert.
Diese Minderung – eigentlich gibt es ja 15 Jahre für Mord – die kommt nur zustande, weil Leon noch so jung und damit in irgendeiner Form resozialisierungsfähig ist. Deswegen eben sechs Monate weniger. Außerdem wird Leon als Erwachsener verurteilt. Weil, so die Kammer: es gibt keine Anzeichen dafür, dass er in irgendeiner Form entwicklungsverzögert sein könnte. Vorbehalten bleibt die Möglichkeit der Sicherungsverwahrung. Das hängt damit zusammen, dass einfach noch nicht abschätzbar ist, inwiefern sich Leon jetzt in der Haft aus diesem Problem, aus dieser Persönlichkeitsstörung herausentwickeln kann, inwiefern das Therapierbar ist.
Leon D. hatte im Mai seine 18-jährige Ex-Freundin mit einer Vielzahl von Messerstichen getötet. Vor Gericht hatte es sich für die Tat immer wieder bei der Mutter des Opfers entschuldigt.