Urteile

Tödliche Polizeischüsse: Freisprüche für alle Angeklagten

12. Dezember 2024 , 13:35 Uhr

Nach einem Jahr Verhandlung spricht das Landgericht Dortmund Urteile im Fall eines von der Polizei getöteten 16-Jährigen. Das Gericht folgt der Staatsanwaltschaft nur zum Teil.

Im Prozess um die tödlichen Polizeischüsse auf einen 16-jährigen senegalesischen Geflüchteten in Dortmund sind alle Angeklagten freigesprochen worden. Das Landgericht sah weder beim Schützen noch beim Einsatzleiter eine Straftat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Überprüfung durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe, die sogenannte Revision, ist auf Antrag möglich. 

Damit folgte das Gericht zumindest zum Teil den Anträgen der Anklage. Nach der Beweisaufnahme hatte die Staatsanwaltschaft für vier von fünf Angeklagten Freisprüche gefordert: So habe etwa der Schütze – wenn auch irrtümlicherweise – geglaubt, sich in einer Notwehrlage zu befinden. 

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer dem Einsatzleiter fahrlässige Tötung vorgeworfen und sich für eine Haftstrafe auf Bewährung ausgesprochen. Er habe zu Unrecht und zu unüberlegt den Einsatz von Pfefferspray angeordnet – und so den fatalen Lauf der Dinge erst in Gang gesetzt. 

Die Polizisten hatten ihr Handeln vor Gericht stets verteidigt: Durch das Pfefferspray sollte der sich selbst gefährdende Jugendliche das Messer fallen lassen. Als er dies nicht getan habe, sondern augenscheinlich zum Angriff übergegangen sei, hätten sie sich verteidigen müssen.

Mouhamed Dramé, ein Jugendlicher aus dem Senegal, war am 8. August 2022 von fünf Schüssen aus einer Maschinenpistole der Polizei getötet worden. Er hatte im Innenhof einer Wohngruppe in einer Nische gelehnt und sich – vermutlich in Suizidabsicht – ein Messer an den Bauch gehalten. Um ihn zu entwaffnen, hatte der Dienstgruppenleiter den Einsatz von Pfefferspray angeordnet. Daraufhin bewegte er sich mit dem Messer in der Hand auf die Beamten zu. Die Taser stoppten ihn nicht, direkt darauf schoss ein als Sicherungsschütze eingeteilter Beamter.

Quelle: dpa

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