Tod im Kinderheim: Staatsanwaltschaft Hof nimmt Revision zurück

10. Juni 2024 , 12:00 Uhr

Nach dem Tod eines Mädchens in einem Kinderheim im April 2023, ist es Anfang des Jahres zum Prozess am Landgericht Hof gekommen. Das hat einen 27-jährigen Mann aus dem Landkreis Wunsiedel im März wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung an dem Mädchen und wegen des Einbruchs ins Kinderheim und mehrerer Diebstähle zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nach wie vor noch nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten Revision eingelegt. Wie das Landgericht Hof heute mitteilt, hat die Staatsanwaltschaft die Revision nun zurückgenommen, nachdem sie die schriftliche Urteilsbegründung geprüft hat.
Getötet haben soll die Zehnjährige ein heute 12-jähriger Mitbewohner, der Nebenkläger vor Gericht war. Die Aussagen des Jungen waren vor Gericht allerdings unbrauchbar. Dessen Anwalt hatte ebenfalls Revision eingelegt und hat jetzt noch Zeit diese zu begründen.

Die Revision hätte keine Neuauflage des Prozesses zur Folge. Der Bundesgerichtshof würde die Akten nochmal prüfen.

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