Tod im Kinderheim: Kritik an Befragungsmethoden der Polizei

15. April 2024 , 08:00 Uhr
Für die Vergewaltigung eines zehn Jahre alten Mädchens in einem Kinderheim in Wunsiedel hat das Landgericht Hof einen Mann zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Im Prozess hat ein Gutachten für Aufsehen gesorgt, dass die Aussagen eines zwölfjährigen Jungen, der das Mädchen getötet haben soll, bewertet hat. Es beinhaltet Kritik an der Befragung der Ermittler.
Stundenlange Befragungen und das Vorhalten von möglichen Tatabläufen. Das Polizeipräsidium Oberfranken verteidigt das Vorgehen auf Euroherz-Nachfrage. Demnach gebe es keine gesetzlichen Vorgaben, wie mit einem tatverdächtigen Kind umzugehen ist. Es sei aber alles mit dem Jugendamt abgesprochen und der Vormund des Jungen immer dabei gewesen. EINE Befragung hat auch der Gutachter verfolgt, dabei aber weder Kritik noch Verbesserungsvorschläge angebracht. Auch die Polizei hält die Aussagen des Jungen für unglaubwürdig, allerdings nicht wegen der Befragungsmethoden, sondern weil er widersprüchliche Angaben gemacht hat. Außerdem habe das Landgericht Hof in seinem Urteil die Arbeit der Ermittler als positiv hervorgehoben. Die Kritik will die Polizei analysieren und ihre Arbeit bei Bedarf verbessern.

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