Angeklagter muss für siebeneinhalb Jahre in Haft: Reaktionen zum Kinderheim-Prozess

20. März 2024 , 17:43 Uhr

Der Prozess um den Tod eines Mädchens in einem Kinderheim in Wunsiedel vergangenes Jahr ist beendet: Das Landgericht Hof hat den 26-jährigen Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung verurteilt. Er muss für siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis. Außerdem hat das Gericht den Mann wegen mehrerer Einbrüche und wegen Diebstahls schuldig gesprochen. Damit bleibt das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf zehn Jahre plädiert hatte.
Eine Beihilfe zur Tötung hat das Hofer Landgericht dem 26-Jährigen nicht nachweisen können. Die hatte der zwölfjährige Mitbewohner des Mädchens dem Mann unterstellt. Der Junge soll die zehnjährige Lena im vergangenen April nach einem Streit getötet haben. Seine Aussagen hielt ein Gutachter im Laufe des Verfahrens aber für unglaubwürdig.

Der Anwalt der Mutter des getöteten Mädchens, Lutz Rittmann, hat für diese Entscheidung Verständnis:

Es ist nicht belastbar, was er gesagt hat, weil die Aussagen unter Druck, unter Vorhalten, durch Suggestivfragen entstanden sind, und deshalb nicht wirklich belastbar waren. Und dann musste das Gericht jetzt so entscheiden, das sehe ich auch so. Ich selbst kann es mir nicht wirklich vorstellen, dass der Tatbeitrag vom Angeklagten nicht höher war.

Rittmann will nicht in Revision gehen, genauso wie die Anwältin des Vaters der toten Zehnjährigen.

Der Anwalt des zwölfjährigen Jungen zieht eine Revision dagegen schon in Betracht und übt Kritik. Michael Hasslacher findet, das Urteil ist sehr mild ausgefallen:

Der Sachverständige hat ja ausgeführt, dass die Vernehmungsmethoden so waren, dass nicht Erlebtes berichtet wurde, sondern dass er konstruiert hat und die Fragen so beantwortet hatte, wie er meinte: „Wie komme ich hier am schnellsten wieder raus?“ Das war halt das Riesenproblem. Was mich vor allem gestört hat, ist, dass der aussagepsychologische Gutachter nicht ein Wort mit dem Betroffenen gesprochen hat.

Hätte das Gericht dem Jungen geglaubt, wäre das Urteil für den Angeklagten viel härter ausgefallen, so Hasslacher. Er tendiert dazu, Revision gegen das Urteil einzulegen.

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