Im Prozess um ein totes Mädchen in einem Kinderheim in Wunsiedel am Landgericht Hof hat die Kammer einen Teil des Verfahrens eingestellt. Vorausgegangen sind mehrere Einbrüche, für die sich der Angeklagte nicht mehr verantworten muss, weil sie nicht beträchtlich ins Gewicht fallen. Hauptvorwurf bleibt weiter die Vergewaltigung des Mädchens.
Ein Gutachter hat festgestellt, dass bei dem Angeklagten eine Nebenform der Pädophilie vorliegt. Auf seinem Handy waren kinderpornografische Inhalte. Die Vergewaltigung des Mädchens hat er auch zugegeben. Die Pädophilie sei aber nicht dominant, weshalb der Gutachter keine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik, sondern eine Therapie im Gefängnis empfiehlt, um sein Verhalten zu kontrollieren. Getötet haben soll das Mädchen ein damals elfjähriger Junge, der den Angeklagten beschuldigt, ihn dazu angestiftet zu haben. Das ist nicht beweisbar, da die Aussagen des Jungen laut einem Gutachten auch eine befragungsbedingte Falschaussage sein könnten. Die Plädoyers sind für morgen unter Ausschluss der Öffentlichkeit geplant.