Vor dem Bayreuther Verwaltungsgericht steht gerade ein Fichtelberger. Es geht um seine Waffenbesitzkarte und seine Schießerlaubnis. Der Landwirt züchtet schottische Hochlandrinder. Die Tiere sind das ganze Jahr draußen und werden hofnah geschlachtet. Statt eines Bolzenschussgeräts verwende der Landwirt aber einen Revolver. Er hat eine entsprechende Waffenbesitzkarte und eine Schießerlaubnis für seine Weide, weil diese Rasse mit den großen Hörnern gar nicht ruhig zu stellen ist, heißt es. Als er jetzt die Waffenbesitzkarte und die Schießerlaubnis auf seinen Schwiegersohn übertragen wollte, hat das Landratsamt ihm wieder beides entzogen. Die Begründung: sein Verhalten sei nicht tierschutzgerecht. Darüber wird jetzt vor Gericht gestritten. Am zweiten Verhandlungstag sollen zwei Amts-Veterinäre als Zeugen aussagen. Sie vertreten wohl komplett unterschiedliche Standpunkte. Erst danach wird ein Urteil erwartet.