Teilurteil im Astrazeneca-Prozess: Impfstoffhersteller muss Auskunft über Nebenwirkungen erteilen

08. April 2024 , 15:42 Uhr
Am Oberlandesgericht Bamberg ist heute ein Teilurteil im Fall um einen vermeintlichen Impfschaden gesprochen worden. Der Corona-Impfstoffhersteller Astrazeneca muss demnach Auskunft erteilen über die Wirkungen und Nebenwirkungen seines Impfstoffs.

Das Verfahren über Schadensersatz und Schmerzensgeld läuft weiter. Sobald die Informationen von Astrazeneca vorliegen, wird der Senat sie sichten und entscheiden, wie der Prozess fortgesetzt wird. Das könnte ein paar Monate dauern. Die Klägerseite ist mit dem Teilurteil zufrieden, so der Anwalt Volker Löschner:

Weil die Klägerin im Wesentlichen recht bekommen hat. Das eröffnet uns die Möglichkeit, im Schadensersatzprozess dann ein Gutachten anzufertigen.

Bis ein solches Gutachten fertig ist, könnte es aber bis zu 3 Jahre dauern. Die Vertreter von Astrazeneca waren nicht anwesend.

Das könnte Dich auch interessieren

05.12.2024 Erkrankung nach Corona-Impfung: Oberlandesgericht Bamberg fordert Gutachten Nach ihrer Corona-Impfung erkrankt eine Frau aus dem Landkreis Hof schwer. Vom Hersteller Astrazeneca fordert sie hohe Summen. In einem wichtigen Punkt kommt ihre Klage nun voran. Die Richter am Oberlandesgericht Bamberg kamen einem Antrag der Klägerin nach, teilt ein Sprecher des Gerichts mit. Demnach fordern sie die Erstellung eines Gutachtens. Das soll klären, ob 03.01.2024 Klage gegen Impfstoffhersteller: Im Februar gehts weiter vor Gericht Es ist einer der ersten Zivilprozesse gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland: Das Oberlandesgericht in Bamberg beschäftigt sich ab dem 19. Februar weiter mit der Klage einer 33-Jährigen aus Hof gegen den Hersteller Astrazeneca. Die Frau beklagt einen Impfschaden und möchte mindestens 250 000 Euro Schmerzensgeld sowie 17 200 Euro für einen Verdienstausfall und bis zu 08.04.2024 Oberlandesgericht Bamberg: AstraZeneca-Prozess wird fortgesetzt Am Oberlandesgericht Bamberg steht heute (8.4.) ein weiterer Termin in dem Prozess um einen vermeintlichen Impfschaden durch den Corona-Impfstoff von Astrazeneca an. Eine Frau aus Hof hatte geklagt, nachdem sie 2021 eine Darmvenenthrombose erlitten hatte. Es geht darum, ob Astrazeneca der Klägerin Auskunft über verschiedene Punkte geben muss oder nicht. Darüber wird das Gericht heute 19.02.2024 Klage wegen Corona-Impfung: OLG Bamberg verhandelt Fall einer 33-jährigen Frau aus Oberfranken Vor dem Oberlandesgericht in Bamberg wird heute einer der ersten Zivilprozesse gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland fortgesetzt. In dem Zivilprozess gegen das britisch-schwedische Unternehmen Astrazeneca klagt eine 33-jährige Frau aus dem Landkreis Hof. Sie hatte eine Darmvenenthrombose erlitten und kämpft mit schweren Folgen, zum Beispiel muss sie bis zu 19 Mal am Tag zur Toilette