Viel Regen und starke Sturmböen – so hat Weihnachten dieses Jahr in der Euroherz-Region ausgesehen. In einigen Gebieten bleibt die Hochwasserlage weiter angespannt, unter anderem auch in Sachsen. Die dortige Verbraucherzentrale klärt deswegen jetzt darüber auf, welche Versicherung bei Sturmschäden greift. Demnach kommt bei Schäden am Eigenheim in der Regel die Wohngebäudeversicherung auf. Sogenannte Elementarschäden sind aber nicht automatisch im Versicherungsschutz inbegriffen und müssen zusätzlich versichert werden. Zu Elementarschäden gehören zum Beispiel Überschwemmungen. Zusätzlich deckt der Elementarschutz der Wohngebäudeversicherung auch Schäden durch Erdrutsch, Erdbeben oder Erdsenkung ab, so die Verbraucherzentrale Sachsen.