Auch im Fichtelgebirge streifen sie durch die Wälder: Wölfe.
Der Freistaat Bayern hat vor über einem Jahr eine Wolfsverordnung erlassen, die es erleichtern soll, Wölfe abzuschießen. Denn weil die auch Schafe reißen, sind sie vor allem den Landwirten ein Dorn im Auge.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat jetzt entschieden: Die Wolfsverordnung ist unwirksam.
Der Grund: Naturschutzverbände waren bei der Gesetzgebung nicht beteiligt. Die sind ja bekanntlich gegen den Abschuss von Wölfen und müssen zumindest gehört werden. Umweltminister Thorsten Glauber will nun eine neue Verordnung erarbeiten. Er will auch direkt mit den Naturschützern in Kontakt treten und sie diesmal beteiligen. Glauber fordert: Um weiterhin Weidetiere halten zu können, müssten auffällige Wölfe schnell abgeschossen werden. Bis die neue Verordnung da ist, bleibt es weiterhin möglich Wölfe im Einzelfall abzuschießen.