Hotlines sind nicht erreichbar, ihr hängt ewig in der Warteschleife und auf E-Mails reagiert niemand. Probleme mit dem Kundenservice kennen viele. Hinhalten lassen muss sich aber niemand. So muss der Kundenservice über eine normale Telefonnummer erreichbar sein und keine teure 0180-Nummer, erklärt Katharina Grasl von der Verbraucherzentrale Bayern:
„Wenn ich zum Beispiel einen Vertrag widerrufen möchte, der online geschlossen wurde, aber ich es nicht schaffe, jemanden zu erreichen dort und deshalb den Widerruf nicht erklären kann, darf sich das Unternehmen nicht auf die abgelaufene Frist berufen. Wichtig ist aber immer, dass ich die Kontaktversuche genau dokumentiere.“
Getroffene Vereinbarungen am Telefon solltet ihr euch immer noch mal schriftlich bestätigen lassen. Bei wichtigen Fristen könnt ihr das Unternehmen auch anschreiben, im besten Fall per Einschreiben, rät die Verbraucherzentrale.