Der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat jetzt eine Entscheidung getroffen, die auch in Oberfranken aufhorchen lässt: Es geht um den Umgang mit Fischottern und ob deren Abschuss erlaubt ist.
In Niederbayern und der Oberpfalz gab es seit dem Sommer Ausnahmeregelungen. Danach durfte eine gewisse Zahl an Fischottern dort getötet werden, um die Teichwirtschaft zu schützen. Mehrere Umweltverbände hatten dagegen geklagt. Der Verwaltungsgerichtshof urteilt nun: die Verordnungen sind rechtswidrig und damit nichtig. Der Fischotter ist streng geschützt, dessen Tötung verstößt also klar gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Außerdem hätte die Landesanstalt für Landwirtschaft solche Vorgaben wie in der Oberpfalz und in Niederbayern gar nicht machen dürfen, das verstößt gegen verfassungsrechtliche Bestimmungen. Der jetzige Beschluss ist unanfechtbar.
Auch in den Landkreisen Wunsiedel und Tirschenreuth klagen Teichwirte immer wieder über vom Fischotter leer gefischte Teiche.