Zehn Jahre Jugendhaft fordert die Anklage gegen den Jugendlichen, der im vergangenen März, eine Floristin in Lichtenfels erstochen hat. Das ist die Höchststrafe.
Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass der heute 18-Jährige nicht in Panik auf die Frau eingestochen hat. Sondern sie zielgerichtet umgebracht hat. Sie geht also von Mord aus. Dem schließt sich auch die Nebenklage an. Der Verteidiger bleibt dabei, dass der Gymnasiast die Frau nicht töten, sondern lediglich an die Tageseinnahmen im Blumengeschäft kommen wollte. Ein Strafmaß hat der Verteidiger nicht genannt, hält zehn Jahre Jugendstrafe aber nicht für angemessen. Der Angeklagte hat sich noch einmal für die Tat entschuldigt.
Das Urteil soll am kommenden Dienstag vor dem Landgericht Coburg fallen.