Der Oberkotzauer Wolfgang Peukes hat im Juli eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Marktgemeinde eingelegt. Der Gemeinderat hatte ein von ihm eingereichtes Bürgerbegehren gegen die geplante Ortsumgehung Oberkotzau abgelehnt und seine Frau von der Beratung und Abstimmung darüber ausgeschlossen. Die Kommunalaufsicht hat aber keine Gründe gesehen, deshalb einzuschreiten. Peukes reagiert nun in einem Schreiben darauf.
Daraus geht hervor, dass er nicht zufrieden ist mit dem was die Aufsichtsbehörde entschieden oder eben nicht entschieden hat. Eine Gemeinde kann folglich einen Beschluss auf Basis von falschen und fraglichen Argumenten herbeiführen, ohne dass die Kommunalaufsicht einen Anlass für rechtsaufsichtliche Maßnahmen sieht, meint Peukes. Sie überlässt es lieber dem Verwaltungsgericht über die Zulässigkeit des abgelehnten Bürgerbegehrens zu entscheiden. Peukes vermutet, dass die Marktgemeinde Oberkotzau auf Zeit spielt; auch weil sein Anwalt bisher keine Akteneinsicht bekommen hat. Deshalb habe auch Bürgermeister Stefan Breuer noch keine Klagebegründung erhalten.
Breuer hat unterdessen gegenüber der Frankenpost erklärt, dass die Gemeinde nicht auf Zeit spielt. Es kommt vielmehr durch Personalnot zu Verzögerungen bei der Marktgemeinde Oberkotzau.