Die Kosten für die Ortsumgehung liegen mittlerweile viermal so hoch, wie ursprünglich veranschlagt. Dazu kommt eine längere Bauzeit und fehlender Lärmschutz für die Anwohner, so die Initiatoren. Am Abend (19 Uhr) kommt der Marktgemeinderat in Oberkotzau zu einer Sondersitzung zusammen. Dabei sollen die Mitglieder entscheiden, ob das Bürgerbegehren rechtlich zulässig ist. Danach muss innerhalb von drei Monaten der Bürgerentscheid stattfinden. Vom Staatliche Bauamt Bayreuth heißt es: Es hält nach aktuellem Stand am Bau der Ortsumgehung Oberkotzau fest – unabhängig davon, wie der Bürgerentscheid ausgeht. Das Staatliche Bauamt hat das Baurecht für die Ortsumgehung. Die Verantwortlichen gehen davon aus, dass die ersten Arbeiten schon im Sommer beginnen können.
Der Antrag auf Bürgerentscheid richtet sich zusätzlich ans Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und die Fraktionsvorsitzenden im Bayerischen Landtag.