Das Staatliche Bauamt Bayreuth will noch in diesem Jahr mit ersten Arbeiten für die Ortsumgehung Oberkotzau loslegen. Ein Bürgerbegehren, mit dem die Gegner des Projekts einen zweiten Entscheid über die Ortsumgehung anstoßen wollten, hat der Marktgemeinderat Ende Mai zurückgewiesen. Doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen:
Wie uns der Initiator des Bürgerbegehrens, Wolfgang Peukes, schreibt, geht er gegen diese Ablehnung durch den Marktgemeinderat vor. Er hat Aufsichtsbeschwerde beim Landratsamt Hof eingelegt. Außerdem klagt Peukes beim Verwaltungsgericht Bayreuth gegen den Bescheid der Marktgemeinde Oberkotzau. Die Gemeinde unterstellt in ihrer Ablehnung, dass sich Fehler und sogar eine rechtswidrige Fragestellung im Antrag zum Bürgerentscheid befinden. Wolfgang Peukes hält dagegen: Die Aufhebung eines Planfeststellungsbeschluss bei der Regierung von Oberfranken zu beantragen, kann nicht rechtswidrig sein. Er möchte zudem eine Klarstellung von den Planern zum Thema Lärmschutz und beharrt darauf, dass sehr wohl eine Bauzeit für die Ortsumgehung kommuniziert war. Dementsprechend stimmt seine Behauptung, dass diese sich verlängert.
Zuletzt hat die Ortsumgehung Oberkotzau auch Aufmerksamkeit von einem Politiker aus dem Landtag bekommen. Was dabei herausgekommen ist, erfahrt ihr
hier.
Wolfgang Peukes nimmt außerdem Stellung zur jüngsten Verkehrszählung im Juni. Mit den Zahlen wollte das Staatliche Bauamt Bayreuth die Verkehrsbelastung in Oberkotzau noch einmal bekräftigen. Peukes zweifelt die angegebene Zahl von 17.000 Kraftfahrzeugen innerhalb von 24 Stunden an. Insbesondere stört ihn, dass sich eine der Zählstellen auf Hofer Stadtgebiet befindet – nämlich auf Höhe eines großen Einrichtungsmarktes. Außerdem unterscheidet die Behörde nicht zwischen Durchgangs- sowie Quell- und Zielverkehr. Letzterer ist laut Peukes aber entscheidend. Es geht darum, welcher Verkehr überhaupt aus Oberkotzau rausverlagert werden kann.