Im Marktgemeinderat in Oberkotzau hat es am Abend hitzige Debatten gegeben. Es ging darum, ob es zu einem neuen Bürgerentscheid in Sachen Ortsumgehung kommt. Die beiden Oberkotzauer Wolfgang Peukes und Jürgen Spitzbarth hatten über 800 Unterschriften gesammelt und im Rathaus abgegeben.
Mit vier Gegenstimmen hat der Marktgemeinderat das Bürgerbegehren aber abgelehnt, berichtet Initiator Wolfgang Peukes aus der Sitzung. Demnach hatte die Marktgemeinde einen Anwalt mit einem juristischen Gutachten beauftragt, um seinen Antrag auf einen weiteren Bürgerentscheid prüfen zu lassen. Dem Anwalt nach sollen einige Punkte des Antrags falsch und eine Frage sogar rechtswidrig sein. Wolfgang Peukes zweifelt wiederum an, dass das juristische Gutachten auf korrekten Fakten fußt. Sein Fazit:
„Die Gemeinde und die Mehrheit der Marktgemeinderäte ignorieren, dass sich die Welt in den letzten drei Jahren massiv verändert hat. Es wurde ein wahrscheinlich nicht billiges Gutachten in Auftrag gegeben, um einen Weg zu finden, den Bürgerentscheid zu verhindern.
Es gibt alternative Lösungen, wie zum Beispiel Tempo 30 (wenigstens nachts), die die Anwohner der Durchgangsstraße sofort entlasten und die Verkehrssicherheit erhöhen würden.
Wenn eine Gemeinde den Bürgerwillen ignoriert und nicht nach alternativen Lösungen sucht, wird sie ihrem Anspruch nicht gerecht, die sympathische Marktgemeinde zwischen Frankenwald und Fichtelgebirge zu sein. Die Bürger sind nicht das Problem der Gemeinde, das Problem ist die höchstumstrittene Ortsumgehung, die wenige entlastet und viele belastet.
Wenn die Ortsumgehung 2030 oder später fertiggestellt ist und vielleicht 2035 die Durchgangsstraße umgestaltet wurde, werden auch die Letzen feststellen, dass die Lösung nicht gut ist. Zu dem Zeitpunkt sind die Entscheidungsträger wahrscheinlich nicht mehr im Amt, die Suppe darf dann die nachfolgende Generation auslöffeln.“
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens könnten noch gegen den gestrigen Beschluss klagen. Aber dazu gibt es noch keine Entscheidung.
Im Euroherz-Interview äußert sich auch der Oberkotzauer Bürgermeister Stefan Breuer.
Es war eine intensive Sitzung, sagt er. Es ist aber nicht darum gegangen, zu diskutieren, ob die Ortsumgehung sinnvoll ist. Ziel war zu klären, ob der Antrag auf einen Bürgerentscheid rechtlich zulässig ist. Das Ergebnis: ist er nicht. Ein juristisches Gutachten hat ergeben: einige Punkte des Antrags sollen falsch und eine Frage darin sogar rechtswidrig sein. Die Initiative kann jetzt Klage gegen den Beschluss einreichen. Ob sie das macht, steht aktuell aber noch nicht fest. Die Marktgemeinde Oberkotzau hält weiter an den Plänen für die Ortsumgehung fest. Stefan Breuer ist überzeugt: Dadurch kommt eine Verkehrsentlastung in Oberkotzau. Stand jetzt will das Staatliche Bauamt Bayreuth noch in diesem Jahr mit ersten Bauarbeiten an der Ortsumgehung loslegen.
Hier könnt ihr nachlesen, was FÜR einen neuen Bürgerentscheid sprechen würde und hier, was die Verantwortlichen des geplanten Baus zum Bürgerbegehren sagen.