Der neue Bürgerentscheid ist rein rechtlich für den Freistaat Bayern nicht bindend. Das sagt Norbert Grüner vom Staatlichen Bauamt Bayreuth im Euroherz-Interview. Konkret heißt das: Das staatliche Bauamt hat das Baurecht und kann die Ortsumgehung bauen – egal, wie der Bürgerentscheid ausgeht. Norbert Grüner geht davon aus, dass die Bauarbeiten planmäßig beginnen können. Die Vorbereitungen dafür liegen im Zeitplan. Es hat schon erste Vorabmaßnahmen gegeben. Im Sommer sollen dann die Bagger rollen – es werden die ersten Leitungen verlegt, so Grüner. 2030 soll die Ortsumgehung dann komplett fertig sein.