Vor fast genau einem Jahr ist ein damals 19-Jähriger am späten Abend mit seinem Auto durch die Fußgängerzone in der Hofer Altstadt gerast – und das, obwohl dort eigentlich gar keine Autos erlaubt sind. Jetzt hat ihn das Hofer Amtsgericht zu einer längeren Bewährungsstrafe verurteilt. Das teilt die Hofer Polizei mit. Demnach ist der mittlerweile 20-Jährige schon öfter wegen teils schwerwiegender Verkehrsverstöße aufgefallen. Das Amtsgericht hat ihn unter anderem wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung und Beleidigung verurteilt. Er hat eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten bekommen, die für vier Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurde, heißt es. Außerdem wurde ihm der Führerschein abgenommen. Erst nach drei Jahren kann er ihn wieder neu bekommen.