Der 46-Jährige muss lebenslänglich ins Gefängnis. Außerdem muss er der 13-jährigen Tochter des Opfers Hinterbliebenengeld zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann heimtückisch und aus niederen Beweggründen gehandelt hat. Der Plauener hatte kurz vor Prozessende noch eine Erklärung abgegeben. Danach soll er das Opfer erst im Streit getötet haben. Die Beweise haben allerdings gegen ihn gesprochen. Unter anderem hatte er sich Notizen zur Tötung seiner Exfrau auf dem Handy gemacht. Passiert ist das alles, als seine Exfrau kurz für Erledigungen in die ehemals gemeinsame Wohnung zurückgekehrt war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.