Heute soll im Mordprozess im Fall der getöteten Blumenverkäuferin Beatrix G. in Lichtenfels das Urteil fallen. Die Staatsanwaltschaft fordert für den angeklagten Lichtenfelser Schüler die Höchststrafe von zehn Jahren Jugendhaft. Die Anklage ist überzeugt, dass der 18-Jährige nicht in Panik auf die Blumenverkäuferin eingestochen, sondern sie gezielt umgebracht hat.
Der Verteidiger bleibt dabei, sein Mandant hat Beatrix G. nicht töten wollen. Sein Ziel sei es gewesen, an die Tageseinnahmen des Blumenladens zu kommen, aber nicht einen Menschen zu töten. Ein Strafmaß hat der Verteidiger nicht genannt. Seinem Mandanten sei bewusst, was er angerichtet hat, und dass es dafür keine Entschuldigung gibt.