14 einhalb Jahre Haft wegen Mordes. Das war das Urteil gegen Leon D., der seine Ex-Freundin in Bindlach in ihrem Elternhaus umgebracht hat. Das Urteil will er aber so nicht akzeptieren und hat jetzt Revision eingelegt.
Das Gericht war der Ansicht, dass er die Tat minuziös geplant und vorbereitet hat, unter anderem weil er einen detaillierten Tatplan als Handy-Notiz angelegt hatte. Die Richterin hat von einem „absoluten Vernichtungswillen“ gesprochen. Der 20-Jährige hatte zwar die Tötung seiner Ex-Freundin eingeräumt, aber bestritten, die Tat vorher geplant zu haben. Seiner Meinung nach sei es zu einem spontanen Streit und dann zur Tötung gekommen.
Über die Revision muss der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden.