Mehrere Bundesländer wollen über eine Bundesratsinitiative eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 erreichen. Beteiligt sind unter anderem Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Ohne die Verlängerung würden die entsprechenden Verordnungen der Länder spätestens am 31. Dezember 2025 auslaufen, in sieben Bundesländern sogar schon vorher.
«Die Mietpreisbremse schafft keinen neuen Wohnraum, aber sie ist ein Instrument zum Schutz von Mieterinnen und Mietern vor explosionsartigen Mietsteigerungen», begründete Mecklenburg-Vorpommerns Landesbauminister Christian Pegel (SPD) den Vorstoß. Nicht nur in den Metropolen seien die Wohnungsmärkte weiterhin angespannt, sondern auch in Universitätsstädten wie Rostock und Greifswald oder in Tourismushochburgen an der Ostsee.
Auch Niedersachsens Bauminister Olaf Lies hob die Bedeutung der Mietpreisbremse hervor. «Sie hilft Mietern, die umziehen müssen, denn gerade in angespannten Märkten kann es passieren, dass die Kosten schnell davon galoppieren», sagte der SPD-Politiker.
Die Mietpreisbremse sorgt in angespannten Wohnungsmärkten dafür, dass die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Darüber, ob die Bremse in bestimmten Gebieten greift, entscheiden die Landesregierungen.
Seit ihrer Einführung im Jahr 2015 war die Mietpreisbremse bereits einmal verlängert worden. Die Ampel-Koalition im Bund hatte in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die aktuelle Regelung zu verlängern. Im Oktober stellte der damals zuständige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) einen Gesetzesentwurf vor, der eine Verlängerung bis Ende 2028 vorsah.
Nach dem Ampel-Aus ist aber unklar, ob im Bundestag noch darüber abgestimmt wird. Die rot-grüne Regierung hat keine Mehrheit mehr im Parlament. Das Bundeskabinett will an diesem Mittwoch trotzdem eine Verlängerung bis Ende 2029 beschließen. Allerdings sieht es bislang nicht so aus, als würde der Gesetzentwurf eine Mehrheit finden, sollte er tatsächlich im Bundestag zur Abstimmung gestellt werden.
Die Länder streben daher die kurzfristige Einbringung eines Gesetzentwurfs durch den Bundesrat an. Auf der Sitzung der Länderkammer am 20. Dezember soll darüber abgestimmt werden. «Ein Auslaufen der Mietpreisbremse zum Jahresende 2025 würde zu einem Anstieg der Wiedervermietungsmieten führen. Gekoppelt mit den hohen Energie- und Lebenshaltungskosten würde dies insbesondere Menschen mit niedrigem und zunehmend auch mittleren Einkommen aus ihren angestammten Stadtvierteln verdrängen», erklärte Pegel.
Quelle: dpa