Das Bürgerbegehren zum Erhalt der Notaufnahme in Tirschenreuth ist rechtlich unzulässig. Das hat der Tirschenreuther Kreistag heute entschieden. Die Bürgerinitiative „Klinik retten“ hatte 7.800 Unterschriften gesammelt. Ihr Ziel: Die Notaufnahme in Tirschenreuth erhalten, damit die Klinik jeder in einer halben Stunde erreichen kann. Die Erreichbarkeit ist aber auch so gegeben – so das Fazit des Kreistags. Knapp 96 Prozent der Einwohner im Landkreis Tirschenreuth könnten mindestens ein Krankenhaus mit Notaufnahme innerhalb von 30 Minuten Fahrzeit erreichen, heißt es. Der Kreistag müsse das Bürgerbegehren als nicht zulässig einstufen. Ein Grund dafür seien fehlerhafte Behauptungen im Bürgerbegehren. Der Landkreis wird die vielen Unterschriften der Bürgerinnen und Bürger aber ernst nehmen, so Landrat Roland Grillmeier. Der Landkreis wird sich daher weiter für den Erhalt und den Ausbau der Gesundheitsversorgung in Tirschenreuth einsetzen, heißt es.