Sie sind eine Alternative, wenn ihr keinen Kitaplatz habt oder euer Kind lieber in einem kleineren, familiären Umfeld betreut haben möchtet: Tagesmütter und -väter. Im Landkreis Wunsiedel arbeiten aktuell 32 Frauen als sogenannte Tagespflegepersonen. Einige von ihnen hat das Kreisjugendamt jetzt geehrt und und auch verabschiedet. Heißt: Es braucht neue Tagesmütter- und väter für den Landkreis Wunsiedel und das sogar dringend, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Der nächste Qualifizierungskurs für Tagespflegepersonen soll voraussichtlich im Herbst starten.
Mehr Infos für Interessenten:
Interessierte Personen können sich schon jetzt unverbindlich bei der Fachberatung der EJF gAG informieren:
Rita Bieschke-Vogel, Tel: 09287 70208,
Mobil: 0160/93520096; Mail:bieschke-vogel.rita@ejf.de
Michaela Küster, Tel: 09287
9985668, Mobil: 0173/7222149, E-Mail:kuester.michaela@ejf.de
Bei Fragen zum Entgelt für
Kindertagespflegepersonen erteilt Dagmar Prell vom Kreisjugendamt gerne
Auskunft: Tel: 09232 80 311, Mail:dagmar.prell@landkreis-wunsiedel.de
Weiterführende Infos zum Thema:
Kindertagespflege ist eine familiennahe Betreuung. Für Kinder unter drei Jahren steht die Kindertagespflege
als gleichwertige und familiennahe Alternative zu einem Betreuungsplatz in der Kinderkrippe zur Verfügung. Daher betreuen die Kindertagespflegepersonen in unserem Landkreis überwiegend Kinder unter drei Jahren. Das Angebot der Kindertagespflege steht aber auch für einen Betreuungsbedarf für Kinder über drei Jahren in Randzeiten zur Verfügung, d.h. vor Beginn und nach Beendigung der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung und Schule. Die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson ist für Personen ohne pädagogische Ausbildung eine Möglichkeit, Kinder in ihrer Entwicklung zu unterstützen und zu begleiten, für Personen mit pädagogischer Ausbildung (z. B. Erzieherin/Erzieher, Kinderpflegerin/Kinderpfleger) stellt sie eine berufliche Alternative dar.
Das Kreisjugendamt Wunsiedel gewährt für die Betreuung der Tagespflegekinder eine monatliche laufende Geldleistung, gestaffelt u.a. nach Anzahl der Kinder und der Betreuungszeit. Übernommen werden z. B. auch anteilig die Beiträge zu einer angemessenen
Krankenversicherung mit Anspruch auf Zahlung eines Krankengeldes sowie anteilig die Beiträge zu einer angemessenen Altersvorsorge (geförderte Selbständigkeit). Der für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson erforderliche Qualifizierungskurs umfasst 160 Unterrichtseinheiten (á 45 min). Pädagogische Fachkräfte benötigen nur eine verkürzte Qualifizierung. Angeboten wird die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson durch die Fachberatung Kindertagespflege des EJF gAG.