Wer ein aufwendiges Kostüm zu Halloween hat, braucht sich keine Gedanken machen, ob es erlaubt ist oder nicht. Das Polizeipräsidium Oberfranken teilt mit, dass Masken und eine komplette Vermummung zu dem Anlass schon erlaubt sind.
Nur bei Polizeikontrollen müsst ihr die Masken ablegen. Nadine Ruf von der Polizei Oberfranken erklärt, dass Spielzeugwaffen und Pistolen auch erlaubt sind, sofern sie keine „Anscheinswaffen“ sind:
„Das öffentliche Mitführen sogenannter Anscheinswaffen – das sind Gegenstände, die echten Waffen zum Verwechseln ähnlich sehen – sind verboten und können eine Anzeige und ein hohes Bußgeld zu Konsequenz haben.“
Das Mitführen einer solchen Waffe kann die Polizei mit einem Bußgeld von über 10.000 Euro ahnden.