Im Prozess um den getöteten Mainleuser Heiko F. werden am Landgericht Bayreuth heute die Plädoyers erwartet. Nach dem Abschluss der Beweisaufnahme hat Vorsitzender Richter Heim gestern in einer Art Zwischenbilanz deutlich gemacht, warum für den angeklagten Marcel E. eine Verurteilung nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags in Frage kommt. Er sei wegen seiner Alkoholisierung in der Tatnacht und einer Sozialstörung vermindert steuerungsfähig gewesen. Dennoch hält es das Gericht für möglich, gegen ihn eine Sicherungsverwahrung auszusprechen. Volle Schuldfähigkeit sieht das Gericht dagegen bei der wegen Beihilfe mitangeklagten Tina H. Trotz ihrer Alkoholisierung am Tatabend und einer Hirnschädigung habe sie erkennen können, wie ernst die Lage für Heiko F. war, nachdem er massivst verprügelt worden war und bewusstlos auf dem Sofa in dem Haus in Mainleus lag. Am Montag soll das Urteil in dem Verfahren gesprochen werden.
Den beiden Angeklagten drohen, auch, wenn es keine Verurteilung wegen Mordes gibt, langjährige Haftstrafen.