Sportvereine in der Region können sich jetzt um ihre Finanzen fürs kommende Jahr kümmern. Das Landratsamt Wunsiedel weist aktuell auf die Vereinspauschale 2025 hin. Das sind Fördermittel vom Freistaat Bayern, um die Sportvereine zu unterstützen. Sie setzt sich aus der Anzahl der Mitglieder zusammen und der Zahl der vorgelegten Übungsleiterlizenzen. Neu ist, dass im kommenden Jahr auch Übungsleiterlizenzen in der Rehabilitation gefördert werden, schreibt das Landratsamt.
Wichtige Hinweise für die Antragstellung:
- Neu: Erstmals werden 2025 auch Übungsleiterlizenzen in der Rehabilitation (siehe Liste „anerkannte Übungsleiterlizenzen“ unter www.landkreis-wunsiedel.de/vereinspauschale) anerkannt! Bitte überprüfen Sie Ihre vorhandenen Übungsleiterlizenzen, da diese in den Vorjahren nicht berücksichtigt wurden.
- Die „Erklärung zur Teilung von Lizenzen“ ist nur notwendig, wenn eine Lizenz auf zwei Vereine aufgeteilt wird. Andernfalls reicht eine Kopie oder ein Scan der Lizenz völlig aus. Bitte KEINE Originale einreichen!
- Antragsfrist: Die Antragsfrist endet am 03. März 2025, da der 01. März auf einen Samstag fällt. Bitte beachten Sie, dass das Antragsformular dennoch das Datum 01. März enthält – dies ist korrekt und stellt keinen Fehler dar.
- Dem Antrag sind unbedingt folgende Unterlagen beizufügen:
- Kopie des aktuellen Freistellungsbescheides des Finanzamtes
- Kopie der Mitgliedermeldung zum 31.12.2024 an den BLSV / BSSB
- Kopien oder Scans der Übungsleiterlizenzen (keine Originale)
- Förderfähig sind nur Mitglieder, die beim Bayerischen Landessportverband (BLSV), dem Bayerischen Sportschützenbund (BSSB), dem Oberpfälzer Schützenbund oder dem Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband gemeldet sind.