Das Landgericht Hof hat die Schmerzensgeldklage der Mutter von Peggy aus Lichtenberg abgewiesen. Sie hatte geklagt, weil sie 15 Jahre lang nicht wusste, was mit ihrem Kind geschehen ist und dementsprechend gelitten hat. 2001 war Peggy spurlos verschwunden, 2016 hatten die Ermittler ihre sterblichen Überreste in einem Wald gefunden. Zwei Jahre danach einen Tatverdächtigen präsentiert. Er hat sein Geständnis aber wenig später zurückgezogen.
Gegen diesen Mann hat sich die Schmerzensgeldklage gerichtet. Das Hofer Landgericht begründet die Zurückweisung der Klage so: Es ist nicht erwiesen, dass Manuel S. die Leiche – wie einst behauptet – wirklich in den Wald gebracht hat. Somit ist nicht klar, ob sein damaliges Geständnis wahr ist. Sein Widerruf hatte eine nachvollziehbare Begründung, so die Aussage heute vor Gericht.
„Ich habe schon etwas mit einer Beweisaufnahme gerechnet, weil ich dachte, um den Wahrheitsgehalt dieser Aussage würdigen zu können, müsste man sich mit den Videoaufzeichnungen auseinandersetzen oder der Verschriftung dieser Vernehmung. Das ist jetzt nicht geschehen.“
Anwalt von Manuel S., Jörg Meringer hofft, dass der Spießrutenlauf für seinen Mandanten jetzt ein Ende hat:
„Von daher finde ich es auch ganz gut, dass das Gericht mal öffentlich gemacht hat, dass dieses Geständnis eben wirklich nicht der Wahrheit entsprechen muss. Ich bin der festen Überzeugung, es hat nicht der Wahrheit entsprochen.“
Laut dem Gericht sind auch andere Varianten denkbar, klare Beweise gibt es dafür aber keine. Die Mutter von Peggy hat nun einen Monat Zeit, um in Berufung zu gehen.