Fall Peggy: Entscheidung zur Schmerzensgeldklage erst im Mai

18. April 2024 , 11:10 Uhr

Vor dem Hofer Landgericht geht es seit dem Vormittag wieder um den Fall Peggy. Genauer: Um Schmerzensgeld für die Mutter des 2001 zunächst spurlos in Lichtenberg verschwundenen Mädchens. Sie hat gegen einen Mann geklagt, der 2018 erst ausgesagt hatte, dass er Peggys Leiche in einen Wald bei Rodacherbrunn in Thüringen geschafft hat. Die sterblichen Überreste waren zwei Jahre zuvor dort gefunden worden. Wenig später widerruft der Mann sein Geständnis, das er auf Polizeidruck hin abgelegt haben will. Es geht in dem Zivilprozess um 75.000 Euro Schmerzensgeld – weil Peggys Mutter über Jahrzehnte im Unklaren über das Schicksal ihrer Tochter war und damit psychisch stark belastet.
Eine Entscheidung gabs beim heutigen Gerichtstermin noch nicht. Die will das Landgericht Hof am 22. Mai verkünden.

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