So muss zum Beispiel der Brandschutz gewährleistet sein. Wenn der Balkon als Rettungsweg dient, ist es wichtig, dass die Feuerwehr rankommen kann. Mindestens 1 Meter 20 müssen frei bleiben. Vertikale Balkonkraftwerke stellen im Gegensatz zu schrägen kein Problem dar. Die PV-Anlagen dürfen außerdem wie alle Balkonverkleidungen nicht leicht entflammbar sein. Außerdem muss die Anlage mindestens 2 Meter 50 von der gegenüberliegenden Grundstücksgrenze entfernt sein. Steht das Gebäude unter Denkmalschutz muss die Behörde prüfen, ob es eine spezielle Genehmigung braucht.
Ansprechpartner der Stadt Plauen ist Ulrich Giering, Fachgebietsleiter Bauordnung (Ulrich.Giering@plauen.de, Telefon 03741 2911640).