Vorwurf der Terrorfinanzierung

Ermittlungen nach IS-Festnahme in Augsburg dauern an

07. Dezember 2024 , 04:00 Uhr

Wegen Hinweisen auf Kontakte zur Terrorgruppe Islamischer Staat nehmen Polizisten einen Iraker in Augsburg fest. Was bedeutet dessen Abschiebehaft nun für die Ermittler?

Nach der Festnahme eines mutmaßlichen IS-Anhängers in Augsburg dauern die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft München wegen des Verdachts der Terrorfinanzierung an. «Wir hatten ja vor der Festnahme schon ermittelt und die Ermittlungen gehen jetzt weiter», sagte ein Sprecher der Ermittlungsbehörde. Der 37 Jahre alte Iraker soll zudem gewaltverherrlichende IS-Propaganda im Internet geteilt haben.

Dass der Mann nun in Abschiebehaft sitzt, könnte später Auswirkungen auf die Strafverfolgung haben. Sollte der Iraker aus der Haft abgeschoben werden, würde es wohl nicht zu einem Prozess gegen ihn in Deutschland kommen. Die Strafprozessordnung ermöglicht in dem Fall, von einer Anklageerhebung abzusehen. Für eine Abschiebung wäre aber die Zustimmung der Generalstaatsanwaltschaft als Ermittlungsbehörde nötig.

Ein Sprecher des Bayerischen Landesamts für Asyl und Rückführungen teilte auf Nachfrage mit, man gehe nach derzeitigem Stand davon aus, dass der Betroffene noch im angeordneten Haftzeitraum in den Irak abgeschoben werden könne. Allerdings fehlten bislang noch Reisedokumente für den 37-Jährigen.

Keine Hinweise auf konkrete Anschlagspläne

Polizisten hatten den Asylbewerber aus dem Irak am Mittwoch in Augsburg festgenommen. Er soll nach Angaben der Sicherheitsbehörden in Kontakt mit der Terrorgruppe Islamischer Staat gewesen sein. 

Hinweise auf konkrete Anschlagspläne des Mannes, zum Beispiel auf den Augsburger Christkindlesmarkt, habe es aber nicht gegeben, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Der 37-Jährige sitzt inzwischen im oberbayerischen Eichstätt in Abschiebehaft.

Quelle: dpa

 

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