Hintergrund ist eine Empfehlung des Verbands deutscher Verkehrsunternehmen und der beruft sich auf zwei Brandschutzgutachten. Danach kann ein brennender Akku wohl schnell zur Gefahr werden und giftige Rauchgase verströmen. Was in einem Zug nicht so problematisch wäre, weil man in einen anderen Wagen flüchten könnte, meint Manfred Rupp vom VGN. Im Bus oder in der Straßenbahn geht das aber nicht. Es geht also einerseits um die Sicherheit der Fahrgäste und andererseits um die Haftung der Verkehrsunternehmen. Sie wollen nicht erst auf ein Schadensereignis warten, so drückt es Rupp aus. Aber wie gesagt: Es ist eine Empfehlung – die Prüfnormen können sich ändern und damit vielleicht auch die Regeln für die Mitnahme von E-Scootern in Bus und Bahn.