Die Gemeinde Trogen hat beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen die Stromtrasse SuedOstLink geklagt. Konkret ging es um eine Veränderungssperre, die die Bundesnetzagentur wegen der Trasse verhängt hat. Die verhindert aktuell ein Trinkwasserschutzgebiet in Trogen. Das Gericht hat die Klage nun aber wohl abgewiesen, erklärt Bürgermeister Sven Dietrich im Gespräch mit Radio Euroherz. Er ist von dem Urteil enttäuscht. Positiv sei aber, dass der Richter den Vorhabensträgern der Bundesnetzagentur und dem Netzbetreiber TenneT mit auf den Weg gegeben hat, dass das Trinkwasser in Trogen ein schützenswertes Gut sei. Zudem sei darüber nachzudenken, die Sperre nach dem Planfeststellungsbeschluss wieder aufzuheben. Das heißt, wenn der Beschluss da ist, könne die Gemeinde Trogen die Aufhebung der Veränderungssperre beantragen. Mit dem Beschluss rechnet Dietrich bis Mitte des Jahres. Bis dahin ist abwarten angesagt. Eine offizielle Urteilsverkündung des Bundesverwaltungsgerichts steht noch aus.