Im September letztes Jahr wurden am Landgericht Hof zwei Ärzte wegen fahrlässiger Tötung zu Geldstrafen verurteilt. Die Ärzte hatten einem Patienten 2017 einen sogenannten Stent, aus der Luftröhre entfernen wollen. Dabei haben sie einen Laser verwendet, woraufhin es zur Verpuffung gekommen ist. Dadurch seien die Luftröhre und die Lunge des Patienten schwer beschädigt worden. Etwa drei Wochen später ist der Mann in einer Nürnberger Spezialklinik gestorben.
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung der beiden Ärzte nun bestätigt. Das Urteil ist damit rechtskräftig.