Seit einiger Zeit streift ein Wolfspärchen durch die Wälder im Fichtelgebirge. Die Naturparkranger gehen davon aus, dass es kommendes Jahr auch Nachwuchs geben könnte. Viele Landwirte machen sich deshalb Sorgen um ihre Tiere. Nun hat die bayerische Staatsregierung ihre Wolfsverordnung neu erlassen. Die soll den Abschuss von auffälligen Wölfen erleichtern. Doch die Verordnung ist umstritten. Mitte Juli hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Verordnung gekippt. Der Grund: ein Formfehler. Die Staatsregierung hätte die Meinung von Naturschutzverbänden berücksichtigen müssen, hatte darauf aber verzichtet. Inhaltlich habe sich an der neu erlassenen Wolfsverordnung nichts geändert. Daher kündigte der Bund Naturschutz jetzt wieder eine juristische Auseinandersetzung an.