Verbraucher

Drohnen, Vorname, Bundesrat – was sich im November ändert

29. Oktober 2024 , 15:02 Uhr

Im neuen Monat sinken die Hürden für eine Änderung des Namens und des Geschlechts. Für eine Beschäftigtengruppe gibt es mehr Geld und auch in der Luft gibt es eine Neuerung.

Im November tritt das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, das besonders für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen eine Erleichterung ist. Was sich sonst noch im kommenden Monat ändert – ein Überblick.

Selbstbestimmungsgesetz

Der Geschlechtseintrag und der Vorname lassen sich ab 1. November bei Standesämtern ändern. Es reicht dann eine Erklärung, ohne Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse. Die Erleichterungen betreffen vor allem transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen. Die Anmeldung erfordert eine dreimonatige Frist – seit August können Anträge für die Änderung gestellt werden.

Neue Präsidentin des Bundesrats

Am 1. November wechselt die Bundesratspräsidentschaft. Die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) löst Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) ab.

Drohnen zum Tierschutz

Drohnen mit Wärmebildkameras zum Schutz von Rehkitzen und anderen Tieren sind auf Feldern ab dem 20. November dauerhaft erlaubt. Hintergrund ist, dass Tiere Schutz in hohem Gras suchen und dort immer wieder von Mähmaschinen verletzt oder getötet werden. Grundsätzlich gilt für Kamera-Drohnen ein Mindestabstand zu Wohn- oder Gewerbegebieten von 150 Metern. Das Bundesverkehrsministerium legte jedoch Flächen fest, auf denen auch nur 10 Meter erlaubt sind.

Mehr Geld für viele Bankangestellte

Die gut 60.000 Beschäftigten der öffentlichen Banken erhalten ab 1. November mehr Geld. Die Gehälter sollen laut der Gewerkschaft Verdi in drei Stufen um insgesamt 11,5 Prozent steigen. Der neue Tarifvertrag soll bundesweit für Mitarbeitende von 63 Instituten gelten.

Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt

Ab November erhalten wirtschaftlich Tätige – sowohl Einzelne als auch Gesellschaften – eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Ziel ist es, die Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden zu vereinfachen. Die Nummer teilt das Bundeszentralamt für Steuern automatisch zu. Wer bis Ende November noch keine Nummer hat, muss sich erst einmal keine Sorgen machen, da die Angabe der Nummer noch nicht verpflichtend ist. Die Vergabe wird laut Bundesfinanzministerium voraussichtlich bis 2026 laufen.

Quelle: dpa

 

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