Ein Asylantrag ist der erste Schritt für einen Migranten, um in Deutschland leben und arbeiten zu können. Die Auswahlverfahren sind jedoch nicht für jeden ganz klar verständlich und können drohende Abschiebungen mit sich ziehen. So ist das gerade beim Iraner Armin aus unserer Region. Grundsätzlich überprüfe man stets jeden Asylbewerber, ob er wirklich Schutzbedarf in Deutschland benötige. Das sagt der Sprecher des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Jochen Hövekenmeier. Im Falle einer Abschiebung gäbe es für Asylbewerber aber noch die Chance einer sogenannten Duldung:
„Duldung ist nichts anderes als die Aufhebung der Vollziehbarkeit einer Ausreisepflicht. Das hört sich jetzt erstmal schlimm an. Es wird aber nur für einen bestimmten Zeitraum zugesichert, nicht abgeschoben zu werden. (Er darf dann) geduldet in Deutschland bleiben. Da gibt es viele Gründe, um eine Duldung auszustellen. Ein Grund ist beispielsweise, wenn jemand eine Ausbildung beginnt.“
Nach einer längeren Duldung können Asylbewerber einen Antrag auf einen Chancenaufenthalt stellen. Dazu müssen sie sich aber zum Grundgesetz bekennen, nicht vorbestraft sein und länger als fünf Jahre ununterbrochen in Deutschland leben.