Darf der Wunsiedler AfD-Kreisrat Christian Engel sogenannte „Bürgerinformationsveranstaltungen“ im Gemeindezentrum in Schirnding abhalten, oder nicht? Um diese Frage gibt es schon seit Monaten Diskussionen. Heute ist sie erneut Thema am Verwaltungsgericht Bayreuth.
Im Juni hatte das Verwaltungsgericht zunächst einem Eilantrag von Engel stattgegeben und ihm damit erlaubt, seine Veranstaltungen im Gemeindezentrum zu organisieren. Die Begründung: Die Marktgemeinde Schirnding hatte Parteiveranstaltungen im Gemeindezentrum zwar untersagt. Allerdings hat sie die Benutzungsregeln erst geändert, nachdem sie vom Vorhaben des AfD-Mannes erfahren hat. Die Marktgemeinde hatte gegen die Gerichtsentscheidung Beschwerde eingelegt. Die hat das Gericht aber abgewiesen. Der Rechtsstreit geht jetzt weiter, weil Christian Engel auch in den Jahren 2025 und 2026 vier Informationsveranstaltungen im Gemeindezentrum machen möchte. Seine Begründung ist die gleiche wie in der ersten Klage: Die Marktgemeinde hat die Regeln erst geändert, nachdem Engel seine Anträge gestellt hat.