Im Verfahren gegen einen psychisch kranken 19-Jährigen, der seinen Vater auf einem Jagdausflug erschossen haben soll, ist gleich zu Beginn die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden. Die Jugendkammer am Landgericht Nürnberg-Fürth begründete dies mit dem Alter des Beschuldigten zum Tatzeitpunkt. Er war damals 18 Jahre alt und somit rechtlich gesehen noch ein Heranwachsender.
Der junge Mann aus Ludwigsburg in Baden-Württemberg soll am 1. Mai dieses Jahres seinen Vater bei einem Jagdausflug bei Burgbernheim (Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim) gezielt von hinten erschossen haben. Laut Staatsanwaltschaft leidet er an einer paranoid-halluzinatorischen Störung, die Antragsschrift lautet auf Totschlag. Mit dem Verfahren soll sichergestellt werden, dass der junge Mann dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird, da von ihm eine Gefahr ausgehe.
Spaziergänger hatte damals die Leiche des 54 Jahre alten Mannes gefunden. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitgeteilt hatten, soll der damals 18-Jährige die Tat seiner Mutter am Telefon gestanden und sich dann der Polizei gestellt haben. Der junge Mann wurde zuletzt bereits in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Ob es an diesem Freitag ein Urteil geben wird, blieb zunächst unklar.
Quelle: dpa